Entwurf einer

Therapievereinbarung zur Schweigepflicht

Die Bereitschaft, sich mit sehr persönlichen Lebenserfahrungen, Gedanken, Gefühlen und dem Erleben anderer TeilnehmerInnen in die Gruppenpsychotherapie einzubringen, setzt einen geschützten Rahmen voraus, in dem ein sorgsamer und vertraulicher Umgang mit den von den Gruppenmitgliedern anvertrauten Informationen sichergestellt ist. Im Unterschied zu GruppenleiterInnen, die als Angehörige ihres Berufsstandes der gesetzlich geregelten Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch) unterliegen, besteht eine analoge Regelung für TeilnehmerInnen an einer Gruppenpsychotherapie nicht.

Der vertrauliche Umgang mit den von anderen Gruppenmitgliedern anvertrauten Informationen dient nicht ausschließlich dem Schutz des Einzelnen. Vielmehr sichert das Vertrauen in die Verschwiegenheit der Gruppenteilnehmer die Funktion und Arbeitsfähigkeit der psychotherapeutischen Gruppe. Umgekehrt haben Verletzungen des vertraulichen Umgangs mit Informationen aus Therapiegruppen nicht nur eine zerstörerische Wirkung auf eben jene Gruppe, sondern auch auf das Vertrauen von PatientInnen in die analytische Gruppenpsychotherapie.

Als TeilnehmerIn verpflichte ich mich daher, Informationen, die einzelne TeilnehmerInnen oder die Gruppe betreffen, nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben. Sollte ich mich dennoch im Einzelfall nahestehenden Dritten anvertrauen, so trage ich dafür Sorge, daß Daten und Geheimnisse aus der Gruppe ausschließlich

weitergeben werden. Diese Verpflichtung gilt über den Zeitpunkt der Teilnahme an der Gruppenpsychotherapie bzw. das Bestehen der Gruppe hinaus und gilt auch gegenüber bereits ausgeschiedenen Gruppenmitgliedern.

Ort, Datum

 

Unterschrift

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