Fortbildung
Bereits seit einigen Jahren biete ich Vorträge und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Schweigepflicht und Datenschutz an. Da gerade in psychosozialen Institutionen die Problematik hochaktuell und Anlaß latenter oder offen ausgetragener Konflikte ist, biete ich eine Fortbildungsveranstaltung an, die flexibel auf entsprechenden Konflikte, Informationsbedürfnisse und konzeptionelle Weiterentwicklungen (z.B. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Personen) ausgerichtet ist.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu
möglichen Fortbildungsinhalten,
der Zielgruppe und
Fortbildungsinhalte (fakultativ)
Grundlagen:
Überblick über das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung,
Systematik der einschlägigen gesetzlichen Regelungen (Datenschutz, Sozialdatenschutz, Schweigepflicht),
§ 203 Strafgesetzbuch.
Inner- und interinstitutionelle Schweigepflicht
aktuelle juristische Entscheidungen: zur Schweigepflicht und Akteneinsicht (Krankenakten, Maßregelvollzug)
Psychodynamische Fragestellungen
Verletzung der Schweigepflicht als Ausdruck bewußter und unbewußter Konflikte
in der therapeutischen Beziehung,
in der Institution (Arbeitgeber/ArbeitnehmerInnen),
innerhalb der Gruppe/des Team (Gruppendynamik).
Praktische Fragestellungen
Aktenführung und -aufbewahrung,
PC/Software,
Supervision etc.
Fragen der TeilnehmerInnen
Das Grundlagenseminar richtet sich an die Angehörigen aller Berufsgruppen, die unter die Schweigepflicht des § 203 StGB fallen, insbesondere
Ärztinnen und Ärzte,
Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen,
Krankenschwestern und -pfleger,
Psychologische PsychotherapeutInnen,
PsychologInnen,
SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen,
berufsmäßig tätige Gehilfen (z.B. Sprechstundenhilfen),
PraktikantInnen und StudentInnen der Medizin, Psychologie, Sozialpädagogik
sowie an Angehörige von Berufsgruppen und Personen, die auf andere Weise von der Problematik betroffen sind, beispielsweise
PädagogInnen,
ErzieherInnen,
Ehrenamtliche,
BürgerhelferInnen.
Organisatorische Fragen
Terminvereinbarung
Die Vereinbarung eines Termins, sowie die Planung des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs der Veranstaltung erfolgen flexibel in persönlicher Absprache zwischen Veranstalter und Referent.
Kosten
Die Honorarvereinbarung ist abhängig von dem jeweiligen Zeitaufwand, gegebenenfalls anfallenden Fahrt- bzw. Übernachtungskosten. Das Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte/Psychologen (GOÄ/GOP; ca. 100 Euro/Stunde) kann aber auch individuell ausgehandelt werden.
Seminarunterlagen
Der Veranstalter erhält - soweit gewünscht - kopierfähige Vorlagen der im Seminar gezeigten Overhead-Folien und Texte (Aufsätze, Urteile, Gesetzestexte) zur Weitergabe an die TeilnehmerInnen.
Teilnehmerzahl
Die Zahl der TeilnehmerInnen kann je nach Art der Veranstaltung (Vortrag, Seminar, Arbeitsgruppe) individuell vereinbart werden.
Schweigepflicht, Datenschutz und Diskretion I Dr. Jürgen Thorwart |