Fortbildung
Bereits seit einigen Jahren biete ich Vorträge und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Schweigepflicht und Datenschutz an. Da gerade in psychosozialen Institutionen die Problematik hochaktuell und Anlaß latenter oder offen ausgetragener Konflikte ist, biete ich eine Fortbildungsveranstaltung an, die flexibel auf entsprechenden Konflikte, Informationsbedürfnisse und konzeptionelle Weiterentwicklungen (z.B. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Personen) ausgerichtet ist.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu
möglichen Fortbildungsinhalten,
der Zielgruppe und
Grundlagen:
Überblick über das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung,
Systematik der einschlägigen gesetzlichen Regelungen (Datenschutz, Sozialdatenschutz, Schweigepflicht),
§ 203 Strafgesetzbuch
Inner- und interinstitutionelle Schweigepflicht
Probleme des Datenschutzes und der Schweigepflicht innnerhalb und zwischen Institutionen (z. B. verschiedene Abteilungen eines Krankenhauses oder Jugendamtes)
Psychodynamische Fragestellungen
Verletzung der Schweigepflicht als Ausdruck bewußter und unbewußter Konflikte
in der therapeutischen Beziehung,
in der Institution (Arbeitgeber*in/Arbeitnehmer*innen),
innerhalb der Gruppe/des Team (Gruppendynamik)
Praktische Fragestellungen
Aktenführung und -aufbewahrung,
IT, E-Mails, Smartphones
Supervision etc.
Fragen der Teilnehmer*innen
Das Grundlagenseminar richtet sich an die Angehörigen aller Berufsgruppen, die unter die Schweigepflicht des § 203 StGB fallen, insbesondere
Ärztinnen und Ärzte
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
Krankenschwestern und -pfleger
Psychologische Psychotherapeut*innen
Psycholog*innen
Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen
berufsmäßig tätige Gehilfen (z.B. Sprechstundenhilfen)
Praktikant*innen und Student*innen der Medizin, Psychotherapie, Psychologie, Sozialpädagogik
sowie an Angehörige von Berufsgruppen und Personen, die auf andere Weise von der Problematik betroffen sind, beispielsweise
Bürgerhelfer*innen
Ehrenamtliche
Ergotherapeut*innen
Erzieher*innen
Pädagog*innen
Organisatorische Fragen
Terminvereinbarung
Die Vereinbarung eines Termins, sowie die Planung des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs der Veranstaltung erfolgen flexibel in persönlicher Absprache zwischen Veranstalter und Referent.
Kosten
Die Honorarvereinbarung ist abhängig von dem jeweiligen Zeitaufwand, gegebenenfalls anfallenden Fahrt- bzw. Übernachtungskosten. Das Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte/Psychologen (GOÄ/GOP; ca. 100 Euro/Stunde), kann aber auch individuell ausgehandelt werden.
Seminarunterlagen
Der Veranstalter erhält - soweit gewünscht - alle verwendeten Dateien und Texte zur Weitergabe an die Teilnehmer*innen.
Teilnehmerzahl
Die Zahl der Teilnehmer*innen kann je nach Art der Veranstaltung (Vortrag, Seminar, Arbeitsgruppe) individuell vereinbart werden.
Schweigepflicht, Datenschutz und Diskretion I Dr. Jürgen Thorwart |