Zuständige Behörden und Institutionen bei Fragen der Schweigepflicht und des Datenschutzes
Schweigepflicht
Vorbemerkung:
In einigen Fällen (insbesondere bei der berufsrechtlichen und vereinsrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen die Schweigepflicht) ist es notwendig, daß Sie den Approbationsberuf (Ärztin/Arzt, Psychologische/r PsychotherapeutIn, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn) des Beschuldigten kennen, sowie die Zugehörigkeit zu Instituten, Fach- oder Berufsgesellschaften; Hinweise hierauf finden Sie auf dem Praxisschild, in einschlägigen Verzeichnissen (Internet) oder bei der Mitgliederrecherche innerhalb der jeweiligen Institutionen.
Strafrechtliche Verfolgung von Verletzungen der Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch; Antrag nur durch Geschädigte/n):
Ermittlungsbehörden: Polizei und Staatsanwaltschaft (am Ort des Beschuldigten)
Berufsrechtliche Verfolgung
(Verletzung der jeweiligen Berufsordnung der Kammern durch approbierte ÄrztInnen, Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen):
Landesärztekammern
(Adressen über die Bundesärztekammer:
www.baek.de)
Landeskammern der Psychologischen
Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
(Adressen über die Bundespsychotherapeutenkammer:
www.bptk.de)
Kassenärztliche Vereinigungen
(Adressen über die Kassenärztliche Bundesvereinigung:
www.kbv.de)
Anmerkung: Die
KV'en können zwar kontaktiert werden, gibt die Angelegenheiten jedoch an die
zuständige Kammer weiter; sie werden ggf. im Falle der Feststellung
schwerwiegender Verstöße im Rahmen der Disziplinar- oder
Zulassungsausschüsse tätig.
Vereinsrechtliche Verfolgung (Verletzung der ethischen Grundsätze psychotherapeutischer Institute, Fach- und Berufsgesellschaften)
Deutsche Gesellschaft für
Individualpsychologie (DGIP):
www.dgip.de
Deutsche Gesellschaft für
Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.
(DGPT):
www.dgpt.de
Deutsche Gesellschaft für
Verhaltenstherapie e.V. (DGVT):
www.dgvt.de
Deutsche Psychoanalytische
Gesellschaft e.V. (DPG):
www.dpg-psa.de
Deutsche Psychoanalytische
Vereinigung e.V. (DPV):
www.dpv-psa.de
Deutscher
Psychotherapeutenverband (DPTV e.V.):
www.dptv.de
Vereinigung analytischer Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeuten e.V. (VAKPJ):
www.vakjp.de
Weitere Verbände und Fachgesellschaften
Verbändetreffen gegen sexuellen
Mißbrauch in Psychotherapie und psychosozialer Beratung
(BAPt, bdp, BVVP Bayern, bke, DGSF, DGIP, DGPT, DGSP, DGTA, DPTV, DVG, GTK,
GwG, dgvt, DGSF, VAKJP):
www.verbaendetreffen.de
Sonstige Informations- und Beschwerdestellen
1. Psychotherapie
Ethik in der Psychotherapie
e.V. "Wenn Psychotherapie schadet…"
www.ethikverein.de
Anmerkung: Der telefonische Erstkontakt
ist kostenfrei; bei weiterer Beratung/Vertretung entstehen Kosten!
2. Psychiatrie
Deutsche Gesellschaft für
Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP)
www.psychiatrie.de
Hier können Sie sich
über die in zwischen zahlreichen Beschwerdestellen für (ehemalige)
psychiatrische PatientInnen, Angehörige und sonstige Betroffene informieren.
3. Patientenberatung
Unabhängige
Patientenberatung Deutschland (UPD)
01803/11 77 22 (bundesweites Beratungstelefon)
www.unabhaengige-patientenberatung.de
4. Heilpraktiker und Heilpraktiker (Psychotherapie/ HPG)
Die Tätigkeit der HeilpraktikerInnen wird durch das 1939 in Kraft getretene (und seither nicht wesentlich geänderte) Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz – HPG) geregelt. Es handelt sich um ein Bundesgesetz, das durch verschiedene Durchführungsverordnungen ergänzt wird.
Seit 1945 existiert kein rechtlich verbindliches Standesrecht mehr. 1992 wurde die ursprünglich verbindliche Berufsordnung mit Änderungen von den großen Heilpraktikerverbänden als Satzungsrecht mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder beschlossen.
Fachverband Deutscher
Heilpraktiker e.V. (FDH)
www.heilpraktiker.org
Freie Heilpraktiker e.V. (FH)
www.freieheilpraktiker.com
Freier Verband Deutscher
Heilpraktiker e.V. (FVDH)
www.fvdh.de
Union Deutscher
Heilpraktiker e.V. (UDH)
www.udh-bundesverband.de
Verband Deutscher
Heilpraktiker e.V. VDH)
www.heilpraktiker-vdh.de
Datenschutz
Bundesbehörden, öffentliche Stellen des Bundes, Telekommunikations- und Postdienstunternehmen:
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: www.bfdi.bund.de
Verwaltungen der Länder und Gemeinden:
Landesbeauftragte für den
Datenschutz (Links zu allen Landesdatenschutzbeauftragten über:
http://www.datenschutz-berlin.de)
Anmerkung: Unter dem Link
Adressen erhalten Sie eine Übersicht über regionale (Berlin), nationale
(Deutschland), europäische und sonstige Datenschutzorganisationen.
Privater Bereich (Unternehmen, Verbände, Selbständige außer Telekommunikations- und Postdienstunternehmen):
Datenschutzaufsichtsbehörden:
Baden-Württemberg |
Innenministerium Baden-Württemberg Referat Datenschutz |
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Bayern |
Regierung von Mittelfranken Bayer. Datenaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich |
|
Berlin |
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit |
|
Brandenburg |
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg |
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Bremen |
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen |
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Hamburg |
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte |
|
Hessen |
Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat Datenschutz |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern |
|
Niedersachsen |
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen |
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Nordrhein-Westfalen |
Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen |
|
Rheinland-Pfalz |
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion |
|
Saarland |
Ministerium für Inneres und Sport Referat B 4 |
|
Sachsen |
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte |
|
Sachsen-Anhalt |
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
|
Schleswig-Holstein |
Unabhängiges Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein |
|
Thüringen |
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 200 |
Kirchen und kirchliche Wohlfahrtsverbände:
Den Kirchen steht als staatlich anerkannten Religionsgesellschaften nach Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) in Verbindung mit Art. 140 des Grundgesetzes ein verfassungsmäßig garantiertes Selbstverwaltungsrecht zu.
Kirchliche und diakonische Datenschutzbeauftragte der EKD: www.ekd.de
Diözesandatenschutzbeauftragte der Katholischen Kirche in Deutschland: http://www.datenschutz-kirche.de
Rundfunkanstalten:
Anschriften der verschiedenen Anstalten unter: http://www.datenschutz-berlin.de
Schweigepflicht, Datenschutz und Diskretion I Dr. Jürgen Thorwart |